Neue Beschränkungen in der REACH-Verordnung
Am 3. August 2020 hat die Europäische Kommission die Beschränkungen der REACH-Verordnung verschärft, um die Verwendung von Polyurethankleb- und -dichtstoffen mit einem Gehalt von mehr als 0,1 % freien Diisocyanaten zu reduzieren. Diese Beschränkung verpflichtet die Kleb- und Dichtstoffhersteller dazu, ab dem 24. Februar 2022 auf den Etiketten der betreffenden Produkte darauf hinzuweisen, dass sie mehr als 0,1 % Diisocyanate enthalten.
Darüber hinaus müssen professionelle und industrielle Arbeitnehmer ab dem 24. August 2023 alle fünf Jahre eine Schulung in der sicheren Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich absolvieren. In dieser Schulung werden die Teilnehmer unter anderem über die Risiken dieser Substanzen und die zugehörigen Risikominderungs- und Sicherheitsmaßnahmen informiert.