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Entsorgung von Abfällen unserer Klebstoffe, Dichtstoffe und Vorbehandlungsprodukte

Bei der Arbeit mit unseren Produkten können verschiedene Arten von Abfällen entstehen, etwa Produktreste, leere Kartuschen, Folienverpackungen und verunreinigtes Material. Die korrekte Verarbeitung dieser Abfälle hängt von einem wichtigen Faktor ab: der Einstufung des Abfalls, die größtenteils auf der chemischen Zusammensetzung des Produkts und dem Gehalt an gefährlichen Stoffen basiert.
 

Harmen Scholten
Autor Harmen Scholten HSE Teamleader
Europäischer Rahmen und Abfalleinstufung

Innerhalb der Europäischen Union müssen Abfälle gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) bewirtschaftet werden. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Abfälle so zu verarbeiten, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Dazu gehören unter anderem eine ordnungsgemäße Identifizierung und Einstufung sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Abfallströmen.
 
Darum müssen alle Abfälle gemäß dem mit Entscheidung 2000/532/EG eingeführten Abfallverzeichnis eingestuft werden. Jede Abfallart wird mit einem Abfallcode gekennzeichnet, aus dem sich Herkunft, Zusammensetzung und Gefährlichkeit des Abfalls ableiten lassen. Wenn der Abfallcode mit einem Sternchen (*) versehen ist, handelt es sich um gefährliche Abfälle.
 
Die meisten unserer Kleb- und Dichtstoffe sind in Kapitel 08 des Abfallverzeichnisses eingestuft:
 
08 04 09* → Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10 → Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten
 
Leere Verpackungen wie Kartuschen, Folienbeutel und Behälter fallen unter Kapitel 15:
 
15 01 01 → Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 → Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 → Verpackungen aus Metall
15 01 10* → Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
 

Die Funktion von Gefahrensymbolen in der Praxis

In der Praxis geben die Gefahrensymbole auf dem Etikett eines SABA-Produkts einen wichtigen ersten Hinweis auf die korrekte Abfallentsorgung. Wenn ein Produkt mit Gefahrensymbolen versehen ist, enthält es Chemikalien, die in den einschlägigen EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind. Abfälle solcher Produkte werden darum eher als gefährlich eingestuft; in der Regel fallen sie unter Abfallcodes wie 08 04 09* oder 15 01 10*. Für diese Abfallarten gelten strengere Verfahren, beispielsweise getrennte Lagerung, eindeutige Kennzeichnung und Entsorgung durch anerkannte Gefahrgutentsorgungsunternehmen.
 

SABA
Stufenplan für die Entsorgung gefährlicher Abfälle

Identifizierung und Einstufung
Lesen Sie das Sicherheitsdatenblatt (SDB) und kontrollieren Sie die CLP-Gefahrensymbole. Prüfen Sie außerdem, ob der Lieferant in Abschnitt 13 des SDB bereits einen Abfallcode angegeben hat.
Ermitteln Sie den korrekten Abfallcode (z. B. 08 04 09* oder 15 01 10*).

Getrennte Sammlung
Gefährliche Abfälle müssen streng getrennt werden.
Sie dürfen nicht mit anderen (gefährlichen) Abfällen vermischt werden.

Sichere Lagerung
Verwenden Sie geeignete geschlossene und auslaufsichere Behälter.
Kennzeichnen Sie die Behälter deutlich mit Angaben zum Inhalt, den richtigen Gefahrensymbolen und dem Abfallcode.
Lagern Sie die Abfälle an einem dafür vorgesehenen sicheren Ort.

Registrierung und Rückverfolgbarkeit
Dokumentieren Sie Menge und Art der gelagerten und entsorgten Abfälle.
Stellen Sie sicher, dass eine Dokumentation gemäß den vor Ort geltenden Rechtsvorschriften vorliegt.

Transport und Verarbeitung
Lassen Sie die Abfälle von einem anerkannten Gefahrgutentsorgungsunternehmen abholen.

Verarbeitung von Produkt- und Verpackungsabfällen von SABA

Bei der Entwicklung vieler SABA-Produkte gilt den Aspekten Sicherheit, Nachhaltigkeit und Anwendungskomfort besondere Aufmerksamkeit. Darum brauchen die meisten Produkte nicht mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet zu werden, und in vielen Fällen können auch die Abfälle als ungefährlich eingestuft werden. Infolgedessen werden die meisten Produktabfälle unter dem Abfallcode 08 04 10 und Verpackungsabfälle, je nach Material, unter 15 01 02 oder 15 01 04 eingestuft. Diese Abfälle können dann als ungefährliche gewerbliche Abfälle abtransportiert und je nach den örtlichen Vorschriften als Restmüll entsorgt oder recycelt werden.
 
Um Unklarheiten zu vermeiden, wird empfohlen, immer die im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des betreffenden Produkts angegebenen Abfallvorschriften zu beachten.
 

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