Unterschiedliche Gefahrenstufen
Schienenfahrzeuge werden in drei verschiedene Gefahrenstufen eingeteilt: HL1, HL2 und HL3. HL1 ist die niedrigste Anforderung und HL3 die höchste. Die Stufe wird auf der Grundlage von zwei Faktoren festgelegt. Erstens die Strecke, die das betreffende Schienenfahrzeug zurücklegt, wobei ein wichtiger Faktor darin besteht, wie schnell ein Fahrgast im Falle eines Brandes einen sicheren Ort erreichen kann. Zweitens hängt die Stufe auch von der Art des Schienenfahrzeugs ab, z. B. Schlafwagen, Doppelstockwagen usw.
In der nachstehenden Tabelle sind die nach EN 45545-2 zertifizierten SABA-Produkte, die Art der Anwendung und die Gefahrenstufe, für die sie verwendet werden können, aufgeführt.